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Bierbasierte Studienordnung

#1 von projectionist , 21.01.2009 15:58

Das Studienrecht

*§ 1.* (1) Ordentliche Studierende sollen am Ende des Semesters gemäß einem Umrechnungsschlüssel den ECTS-Wert der positiv absolvierten Prüfungen des vergangenen Semesters in Bier oder anderen gesetzlichen Alkoholika ausgehändigt bekommen. Diese Menge wird im folgenden "Pensum" genannt.


(2) Das Verwendung von Alkoholfreiem, Light-Bier oder anderen Alkoholderivaten zu diesem Zweck ist strengstens untersagt und wird gemaß $ 46 (3) des Allgemeinen Strafgesetzbuches geahndet werden.


(3) Liegt der Notenschnitt der absolvierten Prüfungen des vergangenen Semesters unter 1.5 soll das Pensum des Studierenden mit dem Faktor exp(1.5 - Notenschnitt) multipliziert werden.


(4) Berufstätigen Studierenden oder solche die durch einen anderen triftigen Grund kein ordentliches Vollzeitstudium leisten können, soll das Pensum aliquot erhöht werden um den erschwerenden Umständen Rechnung zu tragen.


(5) Die Berechnung des Pensums soll wie folgt erfolgen.
1 ECTS entspricht 1 Liter Alkohol. Davon ausgehend ist mit den amtlich bestätigten Volums-Prozentangaben die Berechnung der auszugebenden Mengen zu tätigen.
Es ist immer auf den vollen Liter zu Gunsten der Studierenden aufzurunden.


Die Prüfungsordnung


*§ 1.* (1) Alle Prüfungen an der Universität sind schriftlich abzuhalten. Mündliche Prüfungen dürfen nur mehr in Sonderfällen, wenn z.B. der Studierende keine Hände hat, abgehalten werden.


(2) Zur Prüfung dürfen die Studierenden nur Schreibzeug, jedoch kein eigenes Papier, mitbringen. In Ausnahmefällen ist der Gebrauch von Hilfsmitteln, wie Formelsammlungen, Taschenrechnern, etc. erlaubt.


(3) Geschrieben darf ausschließlich auf den Etiketten von Bierflaschen, die während der Prüfung vom Studierenden auszutrinken sind, werden. Der Inhalt der an die Studierenden ausgegebenen Bierflaschen ist restlos bis spätestens Ende der Prüfung auszutrinken, da andernfalls die Prüfung nicht gewertet werden kann. Die Studierenden sollen so viele Biere wie sie, für die Lösung der gestellten Aufgaben, benötigen erhalten. Die ausgegebenen Bierflaschen sind nach der Prüfung mit der restlichen Arbeit des Studierenden abzugeben und sind Teil der Prüfungsunterlagen.


(4) Die Ausgabe von Medium-Bier, Light-Bier oder sonstigen Bierderivaten ist ausnahmslos untersagt. Prüfungen bei denen dies geschehen sollte sind als nichtig anzusehen. Den Personen des Lehrkörpers die solches verantworten, sind mit schweren disziplinären Strafmaßnahmen zu bestrafen.





Die Welt ist analog.

 
projectionist
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RE: Bierbasierte Studienordnung

#2 von Jogi85 , 22.01.2009 09:35

Meine Stimme hast für den Antrag! *g*



mfg Jogi

 
Jogi85
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